Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Ausschreibung für Projekte 2026
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ befindet sich in seiner dritten Förderperiode (2025 bis 2032). Ziel des Bundesprogramms ist es, zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens beizutragen, Teilhabe zu fördern und die Arbeit gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen. Dazu wird das Bundesprogramm in den drei Handlungsfeldern „Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“ aktiv.
Der Landkreis beabsichtigt die Beantragung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm „Partnerschaft für Demokratie“ für das Jahr 2026.
Vereine und Initiativen, die sich aktiv für die Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zusammenlebens einsetzen sowie gegen die verschiedenen Formen des Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit arbeiten, können Unterstützung erhalten. Der Fokus liegt auf einer zielgerichteten Zusammenarbeit aller Akteure und Akteurinnen vor Ort. Die Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen sowie junge Erwachsene.
Informationen zur Antragstellung:
Für eine Förderung im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ können Mittel für Projekte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (ohne die Kommunen Sebnitz, Bad Schandau, Hohnstein) beantragt werden.
Für die drei Kommunen Sebnitz, Bad Schandau und Hohnstein können Sie bei folgender „Partnerschaft für Demokratie“ einen Förderantrag stellen: Partnerschaft für Demokratie | Sebnitz | Bad Schandau | Hohnstein (demokratie-sbsh.de).
Die Höhe der Förderung kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts betragen. Das Federführende Amt für die „Partnerschaft für Demokratie“ ist das Landratsamt.
Alle Antragsunterlagen finden Sie ab 01.10.2025 auch auf der folgenden Internetseite: www.landratsamt-pirna.de/partnerschaften-fuer-demokratie.html
Der Antrag inklusive eines Kosten- und Finanzierungsplans, einer aussagekräftigen Projektbeschreibung sowie die geforderten weiteren Unterlagen können ab 01.10.2025 mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Landratsamt eingereicht werden.
Ihre Antragsunterlagen können Sie ganzjährig bis spätestens 30.09.2026 einreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung immer vor Projektbeginn erfolgen muss. Es werden nur Projekte gefördert, die sich an den Zielen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ orientieren. Über die Förderfähigkeit der eingegangenen Projektanträge entscheidet ein Bündnis anhand eines Kriterienkatalogs.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Ihre Anträge richten Sie bitte an:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
Fördermittelmanagement
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515 4006
E-Mail: sozialamt@landratsamt-pirna.de
Nutzen Sie bitte vor Antragstellung sowie für Ihre Fragen folgende Beratungsmöglichkeit:
Stadtverwaltung Pirna
Fachdienst Demokratie, Prävention und Migration
Herr Johannes Enke
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Tel.: 03501 556 213
E-Mail: johannes.enke@pirna.de
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter www.demokratie-leben.de
Informationen zum Mikroprojektefonds sowie Jugendfonds und Jugendkulturbudget
Im Jahr 2025 gibt es weiterhin die Möglichkeit, innovative (Klein-)Projekte unkompliziert fördern zu lassen. Die Bewirtschaftung des Mikroprojektefonds erfolgt durch die Aktion Zivilcourage e.V.:
Informationen sind auf der Homepage des Vereins unter www.aktion-zivilcourage.de/angebote/ehrenamt/projektforderung/mikroprojektefonds zu finden.
Die Bewirtschaftung des Jugendfonds und Jugendkulturbudgets erfolgt durch den Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.:
Informationen sind auf der Homepage des Vereins unter www.stadt-land-cash.de und www.jugendring-soe.de/arbeitsfelder/jugendverbandsarbeit/jugendkulturbudget zu finden.
Gefördert wird das Vorhaben im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus Mitteln des Freistaates Sachsen.